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Gesetz8 Min. · Stand Mai 2026

GEG 2026 — was sich für Bestandsbauten ändert

Das GEG hat den Heizungs-Markt umgekrempelt. Hier ist der pragmatische Überblick für Berater, die Eigentümern in konkreten Konstellationen Auskunft geben müssen — ohne im Gesetzestext zu versinken.

Die 65-%-Regel im Klartext

Seit 2024 muss jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 % der zugeführten Energie aus erneuerbaren Quellen decken. Für Bestandsbauten gilt das nicht ab dem ersten Tag — sondern frühestens ab dem Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung, spätestens jedoch ab 30. Juni 2028 (Großstädte) bzw. 30. Juni 2028 (kleine Kommunen).

Beraterhinweis

Eigentümer fragen Sie als erstes, ob sie ihre alte Gastherme noch tauschen dürfen. Ja — als 1:1-Tausch ohne Effizienzklasse-Wechsel in der Übergangsphase. Was nicht mehr geht, ist eine neue Gasheizung als Erstinstallation in einem komplett sanierten Objekt.

Welche Heizungsarten sind GEG-konform?

  • Wärmepumpe (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser) — immer GEG-konform.
  • Hybrid-Heizung mit ≥ 65 % erneuerbarem Anteil — abhängig von Berechnung.
  • Solarthermie als alleinige Heizung — selten praktikabel.
  • Anschluss an Fern-/Nahwärmenetz — wenn das Netz zu ≥ 65 % erneuerbar ist (Netzbetreiber-Nachweis).
  • Biomasse-Anlage (Pellets, Hackschnitzel) — formal GEG-konform, BAFA-Förderung jedoch eingeschränkt.
  • Wasserstoff-fähige Gasheizung (H2-ready) — nur in Wasserstoff-Ausbaugebieten der Wärmeplanung.

Übergangsfristen — wann gilt was?

Die wichtigste Zeitachse für Beratungsgespräche:

  • Bis 30. Juni 2026 — Großstädte (> 100.000 EW) müssen ihre Wärmeplanung vorlegen.
  • Bis 30. Juni 2028 — alle anderen Kommunen.
  • Heizungs-Defekt während Übergang — 1:1-Tausch erlaubt, mit Beratungspflicht (das ist Ihr Job).
  • Härtefall-Regel — wenn die wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht gegeben ist, Befreiung möglich (Einzelfall).

Beratungspflicht bei Heizungstausch

Bevor eine neue Heizung eingebaut wird, die nicht die 65-%-Anforderung erfüllt, muss eine Beratung durch eine fachkundige Person erfolgen — das ist die DENA-EEE-Liste oder vergleichbar qualifizierte Schornsteinfeger. Sie dokumentieren die Beratung, der Eigentümer unterschreibt. Ohne dieses Dokument keine Inbetriebnahme.

„Wir reden mit den Eigentümern viel zu spät. Wenn sie kommen, ist die Therme schon kaputt — dann gibt es nur noch Notlösungen."

Was bedeutet das für Ihren Sanierungsfahrplan?

Drei konkrete Punkte, die in jedem iSFP 2026 stehen sollten:

  • Status der kommunalen Wärmeplanung für die Kommune des Objekts. Das verändert die Heizungs-Wahl fundamental.
  • Fern-/Nahwärme-Prüfung: Liegt ein Anschluss in Reichweite? Plant der Versorger Ausbau? Schreiben Sie das in den Bericht.
  • Wärmepumpen-Tauglichkeit: Bei Vorlauf-Temperaturen über 55 °C ohne Dämmung der Hülle ist eine Wärmepumpe wirtschaftlich fraglich — das gehört in die Empfehlungs-Reihenfolge.
In iSFPro

Der Heizungs-Assistent zeigt automatisch den Status der kommunalen Wärmeplanung für die eingegebene PLZ — Sie müssen das nicht selbst recherchieren. Die Berechnung der Vorlauf-Temperatur bei sanierter Hülle ist Teil des Heizungs-Moduls.

Quellen

  • GEG-Volltext — gesetze-im-internet.de/geg
  • BMWK-Erläuterung zur 65-%-Regel
  • BAFA — Liste freigegebener Software für iSFP
  • Wärmeplanungsgesetz (WPG) §§ 4, 8, 11