Auftrag erteilt, bevor die Bewilligung da ist
Wer den Handwerker beauftragt, die neue Heizung kauft oder mit dem Umbau beginnt, bevor der Förderantrag offiziell eingegangen und bestätigt ist, verliert die Förderung vollständig. Rückwirkend gibt es keine Ausnahme. Diese Regel gilt seit Einführung der BEG — und trifft jedes Jahr Tausende Haushalte.
