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Stand der Förderung10 Min. · Stand Mai 2026

Förderlandschaft 2026 — BAFA, KfW, Landesprogramme

Die deutsche Sanierungs-Förderung ist eine Stadt mit vielen Eingängen. Hier ist die Karte: was kommt von wo, wieviel, kombinierbar mit was.

Die zwei großen Säulen — BAFA und KfW

Im BEG-System (Bundesförderung für effiziente Gebäude) gibt es zwei Auszahler:

  • BAFA — Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (Heizung, Hülle, Anlagentechnik).
  • KfW — Kreditanstalt für Wiederaufbau. Tilgungszuschüsse und vergünstigte Kredite für Effizienzhaus-Stufen (Komplettsanierung).

Faustregel: Wer einzelne Komponenten saniert, geht zur BAFA. Wer in einem Schritt ein Effizienzhaus erreichen will, geht zur KfW (mit TPB-Pflicht durch DENA-EEE-Berater).

BAFA — Einzelmaßnahmen 2026 im Überblick

Gebäudehülle

  • Außenwand-, Dach-, Keller-, Bodendämmung: 15 % Grundförderung.
  • iSFP-Bonus: +5 % (wenn iSFP vorliegt und Maßnahme enthält).
  • Höchstförderfähige Kosten: 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr.

Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Lüftungsanlage mit WRG: 15 %.
  • Smart-Home-Mess-/Steuertechnik: 15 %.
  • iSFP-Bonus: +5 %.

Heizungstausch

  • Wärmepumpe / Biomasse / Solarthermie: 30 % Grundförderung.
  • Heizungstausch-Bonus: +20 % (Tausch funktionierende Öl-/Gasheizung).
  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus: +20 % bei Tausch bis 31.12.2028.
  • Effizienzbonus: +5 % bei WP mit natürlichem Kältemittel oder Erd-/Grundwasser-Quelle.
  • Sozial-Bonus: +30 % bei Selbstnutzern mit Einkommen ≤ 40.000 €.
  • Höchstförderfähige Kosten: 30.000 € (1. WE), 15.000 € (2.–6. WE), 8.000 € (ab 7. WE).
  • Maximum-Stacking: 70 % der förderfähigen Kosten. Höher geht nicht.
Wichtig

Klima-Geschwindigkeits-Bonus und Sozial-Bonus sind in derselben Maßnahme nicht kombinierbar — Sie nehmen den höheren.

KfW — Komplettsanierung Effizienzhaus

Wenn das Objekt nach Sanierung eine Effizienzhaus-Stufe erreicht (EH 85, EH 70, EH 55, EH 40), gibt es vergünstigte Kredite mit Tilgungszuschuss:

  • EH 85: Tilgungszuschuss 5 % (max. 7.500 €/WE).
  • EH 70: 10 % (max. 15.000 €/WE).
  • EH 55: 15 % (max. 22.500 €/WE).
  • EH 40: 20 % (max. 30.000 €/WE).
  • EE-Klasse +5 %: bei mind. 65 % erneuerbaren in der Heizung.
  • WPB-Klasse +5 %: bei Worst-Performing-Building.
  • iSFP-Bonus +5 %: bei vorliegendem iSFP.

Landesprogramme — die fast vergessenen Töpfe

Einige Bundesländer haben eigene Programme, die mit BAFA und KfW kombinierbar sind. Auswahl (Stand Mai 2026):

  • Bayern — Bayerisches Förderprogramm Energetische Sanierung (BAFA-Antrag plus Landes-Zuschuss bei Mehrfamilienhäusern).
  • NRW — Programm "progres.nrw" für Solarthermie und Wärmepumpen, additiv zur BAFA.
  • Baden-Württemberg — "Klimaschutz-Plus" für Kommunen und Schulgebäude.
  • Hamburg — Programm "Wärme aus erneuerbaren Energien" mit Zuschlag bei Vorhandensein eines iSFP.

Steuerliche Förderung — die stille Schwester

§ 35c EStG erlaubt selbstnutzenden Eigentümern 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre von der Einkommensteuer abzuziehen — maximal 40.000 € pro Objekt. Wichtig: Nicht kombinierbar mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme. Ist aber häufig attraktiver für Spitzenverdiener mit hohem Grenzsteuersatz.

Beraterhinweis

Rechnen Sie beide Pfade durch — BEG-Zuschuss vs. Steuerabzug nach § 35c EStG. Bei Spitzensteuersatz von 42 % ist der Steuerabzug überraschend oft die finanziell beste Variante.

Quellen, die wir täglich verfolgen

  • BAFA — bafa.de/DE/Energie
  • KfW — kfw.de/inlandsfoerderung
  • BMWK-Newsletter „Energieeffizienz"
  • DENA — energie-effizienz-experten.de
  • Bundessteuerblatt für § 35c EStG-Updates
In iSFPro

Förderstand wird binnen 48 Stunden nach Veröffentlichung ins Tool integriert. Stacking-Regeln, Höchstgrenzen und Sperren werden bei jeder Maßnahmen-Berechnung automatisch geprüft — Sie sehen sofort, welche Bonus-Kombination zulässig ist.